Innominatverträge Innominatverträge sind Verträge, die weder im Besonderen Teil des OR noch in einem Spezialgesetz eine eigene Regelung erfahren haben. nominierte Verträge sind Verträge, die im OR oder in anderen Gesetzen ausdrücklich geregelt sind. Inhalts- und Typenfreiheit von
Leihe, Darlehen, KKG OR BT #17
Leihe 305-318 OR Leihe ist der Überbegriff von Gebrauchsleihe und Darlehen. Leihe ist die unentgeltliche zeitweise Überlassung einer Sache zum Gebrauch. Es ist ein Vertrag zwischen Verleiher und Entlehner. Gebrauchsleihe 305-311 OR Gem. 305 OR überlässt der Verleiher
Mietvertrag OR BT #16
Mietvertrag (253-273c OR) Beim Mietvertrag wird eine Sache zeitweise zum Gebrauch überlassen gegen Entgelt. Der Mietvertrag ist ein synallagmatisches Dauerschuldverhältnis. Das Mietrecht ist ein soziales Recht. Der Mieter geniesst einen besseren Schutz als der Vermieter besonders bei Wohnungsmiete.
Werkvertrag OR BT #15
Werkvertrag (363-379 OR) Beim Werkvertrag verpflichtet sich der Unternehmer (Hersteller) zur Herstellung eines Werkes und der Besteller (Käufer) zur Leistung einer Vergütung (Werklohn). Ein Werkvertrag ist immer entgeltlich. Der Werkunternehmer schuldet einen Erfolg (obligation de résultat), also die Herstellung
Geschäftsführung ohne Auftrag OR BT #14
Geschäftsführung ohne Auftrag Man teilt die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) bei den gesetzlichen Schuldverhältnissen ein. Der Geschäftsführer erfüllt ein Geschäft für den Geschäftsherrn, ohne dass er dafür beauftragt (rechtliche Befugnis) wurde. Einführung Fälle der ungefragten Hilfeleistung Fälle der
Auftrag OR BT #13
Auftrag Art. 394-406 OR In der zweiten Abteilung, beim 13. Titel des OR findet man den Auftrag (Mandat). Ein Auftrag ist ein zweiseitiger Vertrag zwischen dem Auftraggeber (Mandant) und dem Beauftragten (Mandatar) über die Besorgung eines Geschäfts. Der «einfache
Schenkungsvertrag OR BT #12
Schenkungsvertrag Ein Schenkungsvertrag ist ein einseitig verpflichtender Vertrag über eine unentgeltliche Zuwendung unter Lebenden aus dem Vermögen des Schenkers an die Beschenkte. Unterschied Handschenkung 242 und Schenkungsversprechen 243 Handschenkung (von Hand zu Hand) ist sowohl ein Verpflichtungs- wie
Tauschvertrag OR BT #11
Tauschvertrag Beim Tauschvertrag ist jede Partei sowohl Käufer als auch Verkäufer. Die Parteien verpflichten sich zum wechselseitigen Austausch von Sachen, Rechten oder sonstigen Gegenständen. Abgrenzung Tauschvertrag – Kaufvertrag Tausch: 2 Sachen werden ausgetauscht Tausch mit Inzahlungsgabe: 2 Sachen
CISG – UN-Kaufrecht – Wiener Kaufrecht OR BT #10
CISG – UN-Kaufrecht – Wiener Kaufrecht CISG steht für Contracts for the International Sale of Goods. Es wird auch UN-Kaufrecht oder Wiener Kaufrecht genannt. Es ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Abgeschlossen wurde
Besondere Arten des Kaufvertrags OR BT #9
Besondere Arten des Kaufvertrages Inhaltsübersicht Kauf unter Eigentumsvorbehalt Kauf nach Muster (OR 222) Kauf auf Probe oder auf Besicht (OR 223-225) Abzahlungskauf (KKG) Vorauszahlungskauf Steigerungskauf Kauf unter Eigentumsvorbehalt Grds. müssten Verträge gem. 82 OR Zug um Zug erfüllt