Verwaltungsrecht

Alle | A B D E F G H I K L M N Ö P R S U V W Z
Es gibt 4 Namen in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben M beginnen.
Materielle Enteignung
Einer Person wird das Eigentum belassen, aber es gibt einen schweren Eingriff in sein Eigentum. D.h. seine Nutzungs- oder Verfügungsbefugnisse über sein Eigentum sind stark eingeschränkt und eine bestimmungsgemässe und wirtschaftlich sinnvolle Nutzung ist nicht mehr möglich. Ein schwerer Eingriff kann auch vorliegen, wenn eine Person schwerer als alle um ihn herum getroffen wird (Sonderopfer). Das wäre nämlich ein Verstoss gegen das Rechtsgleichheitsgebot aus Art. 8 BV.

Materielle Rechtskraft
Wenn materielle Rechtskraft erwachsen ist, ist die Verfügung grds. unabänderbar und kann auch von der Verwaltungsbehörde nicht mehr widerrufen werden. Eine Verfügung kann nur materiell rechtskräftig werden, wenn sie bereits formell rechtskräftig ist.

Monopol
Ein Staatliches Monopol liegt vor, wenn der Staat die ausschliessliche Möglichkeit hat eine wirtschaftliche Tätigkeit zu verrichten und sonst niemand.

Monopol unmittelbar rechtliches
Der Staat ist ausschliesslich ermächtigt z.B. Post