Verwaltungsrecht

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Es gibt 22 Namen in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben S beginnen.
Schlichter Gemeingebrauch
Schlichter Gemeingebrauch heisst bestimmungsgemässe und gemeinverträgliche Nutzung einer öffentlichen Sache im Gemeingebrauch. (z.B. Fahren auf Strassen, baden in öffentlichen Gewässern)

Solidarische Haftung von Staat und Beamten
Die Ansprüche kann der Private gegen den Beamten, den Staat oder gegen beide richten.

Sondernutzung
Nicht bestimmungsgemässer Gebrauch, wobei der Benutzer über einen Teil ausschliesslich und dauernd Verfügen kann. (z.B. Verlegung von Gleisen, Leitungen, Wasserkraftwerk am Fluss, Bootssteg im See bauen, anbringen von Werbemitteln auf öffentlichem Grund)

Sondersteuer Kostenanlastungssteuer
Für eine Gruppe von Personen, welche die Kosten hauptsächlich verursacht oder mehr von staatlichen Leistungen profitiert – Hundesteuer, Kurtaxen, Schwerverkehrsabgabe LSVA

Sondersteuer Lenkungssteuern
Dienen der Verhaltenslenkung durch Verteuerung von Gütern: - Alkohol- und Tabaksteuer, CO2 Abgabe

Sondersteuer Zwecksteuern
Das Geld ist für spezielle Aufgaben bestimmt – Alkohol- und Tabaksteuer für AHV, Mineralöbsteuer für Strassenverkehr, Kurtaxe für die Tourismusgebiete

Spezialität
Viele Verwaltungsträger sind spezialisiert und erledigen nur Aufgaben, in ihrem jeweiligen Bereich.

Staatshaftung
Das Einstehen des Staates (Bund/ Kanton/ Gemeinde) für Schäden.

Steuern
Die Abgabepflicht ist unabhängig davon, ob man eine Staatliche Leistung in Anspruch nimmt Steuern dienen der Aufgabenerfüllung des Staates. z.B. Steuern für Strassen, Schulen usw. egal ob man auf der Strasse fährt oder schulpflichtige Kinder hat.

Steuern direkte
Steuersubjekt (muss Steuer zahlen) und Steuerträger (wird wirtschaftlich belastet) sind ein und dieselbe Person z.B. direkte Bundessteuer (Art. 128 Abs. 1 BV), Verrechnungssteuer auf gewissen Vermögenserträgen (Art. 132 Abs. 2 BV)

Steuern indirekte
Steuersubjekt und Steuerträger fallen auseinander Steuer wird vom Steuersubjekt auf andere Person überwälzt. Der Importeur muss zwar Zölle bezahlen (Steuersubjekt) wälzt diese Kosten aber auf den Käufer des Produktes ab, indem er den die Zölle auf den Preis des Produktes dazurechnet. Wirtschaftlich belastet ist der Käufer (Steuerträger) z.B. Mehrwertsteuer (Art. 130 BV), besondere Verbrauchssteuern (Art. 132 Abs. 1 BV)

Steuersubjekt
Steuersubjekt muss Steuer zahlen.

Steuerträger
Steuerträger wird wirtschaftlich belastet

Störerprinzip
Polizeiliche Massnahmen dürfen sich nur gegen den Störer (Gefahrenquelle) wenden und nicht gegen nur mittelbare Verursacher der Störung oder sogar Unbeteiligte. Der Störer ist unabhängig von dem Verschulden. Verhaltensstörer: Derjenige, der durch sein Verhalten eine Störung bewirkt hat. Zustandsstörer: Derjenige, der über die Sache, welche die Störung bewirkt die Herrschaft hat. Zweckveranlasser: Derjenige, der durch Tun oder Unterlassen Dritte zu Störungen veranlasst.

Subdelegation
Subdelegation bezeichnet den Vorgang, wenn der Bundesrat seine Verordnungskompetenz an die Departemente weiter delegiert.

Subventionen
Subventionen sind Geldleistungen des Gemeinwesens an ein anderes Gemeinwesen oder Private, wenn diese eine bestimmte Aufgabe erfüllen. Subventionen sind ein Mittel zur Verhaltenslenkung. z.B. Subventionen für Bio-Bauern,

Subventionen Abgeltungen
Für die Erfüllung von Verwaltungsaufgaben (Forschungsförderung)

Subventionen Anspruchssubventionen
Man hat durch Spezialgesetz einen Anspruch, wenn man die Anforderungen erfüllt. (Direktzahlungen Bauern)

Subventionen Erhaltungssubventionen
Im Nachhinein, wenn Aufgabe erfüllt (Direktzahlung an Landwirte)

Subventionen Ermessenssubventionen
Nach Entschliessungsermessen der Behörde.

Subventionen Finanzhilfen
Für Private Aufgaben (Sportverbände, Ausbildung, Beiträge an Hilfswerke)

Subventionen Förderungssubventionen
Stellen sicher, dass Aufgabe erledigt wird (Ausbildungs-, Kulturbeiträge)