Obligationenrecht

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Es gibt 6 Namen in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben A beginnen.
Abtretung
Die Abtretung (Zession) ist die rechtsgeschäftliche Übertragung einer gegen einen Schuldner gerichteten Forderung (Anspruch) vom alten Gläubiger (Zedent) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar).

AGB
Vorformulierte Vertragsbedingungen, von unternehmerischer Vertragspartei gegenüber Vertragspartnern gestellt.

aliud
Eine andere Sache (Nichtleistung)

Angemessenheit
Bei Bestimmung der Angemessenheit, müssen die Interessen beider Parteien und insbesondere Art und Umfang der geschuldeten Leistung berücksichtigt werden.

Annahme
Die Annahme ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die der Offertenempfänger dem Offerenten sein Einverständnis mit dem angebotenen Vertragsschluss kundtut.

Antrag
Ein Antrag ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die der Antragsteller einer anderen Person den Abschluss eines Vertrages so anträgt, dass der Vertragsschluss nur noch von deren Einverständnis abhängt.

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