Obligationenrecht
Es gibt in diesem Verzeichnis 1 name, die mit dem Buchstaben Z beginnen.
ZufallUmstand, der weder vom Schuldner noch vom Gläubiger verschuldet ist, sondern ausschliesslich von einem Dritten oder vom niemandem (Dieb, Blitz, Überschwemmung, Lawine).
Könnt ihr eventuell noch etwas zu den Formvorschriften sagen?
Guten Tag,
Über die Formvorschriften können Sie hier lesen: https://5-minuten-jus.ch/schweizer-recht-zusammenfassungen-uni-basel-or-at-4-unwirksamkeit-von-vertraegen/ 🙂