Obligationenrecht
Es gibt in diesem Verzeichnis 1 name, die mit dem Buchstaben M beginnen.
MahnungDie Mahnung ist die unmissverständliche Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner die geschuldete Leistung unverzüglich zu erbringen. Als empfangsbedürftige WE wird sie mit Eintreffen beim Schuldner wirksam.