Obligationenrecht
Es gibt in diesem Verzeichnis 1 name, die mit dem Buchstaben M beginnen.
MahnungDie Mahnung ist die unmissverständliche Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner die geschuldete Leistung unverzüglich zu erbringen. Als empfangsbedürftige WE wird sie mit Eintreffen beim Schuldner wirksam.
Könnt ihr eventuell noch etwas zu den Formvorschriften sagen?
Guten Tag,
Über die Formvorschriften können Sie hier lesen: https://5-minuten-jus.ch/schweizer-recht-zusammenfassungen-uni-basel-or-at-4-unwirksamkeit-von-vertraegen/ 🙂