Obligationenrecht
Es gibt in diesem Verzeichnis 1 name, die mit dem Buchstaben D beginnen.
DifferenzhypotheseDifferenz zwischen dem gegenwärtigen (nach dem schädigenden Ereignis festgestellten) Vermögensstand und dem Stand, den das Vermögen ohne das schädigende Ereignis hätte.
≠Differenztheorie
Könnt ihr eventuell noch etwas zu den Formvorschriften sagen?
Guten Tag,
Über die Formvorschriften können Sie hier lesen: https://5-minuten-jus.ch/schweizer-recht-zusammenfassungen-uni-basel-or-at-4-unwirksamkeit-von-vertraegen/ 🙂