Obligationenrecht

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Es gibt 4 Namen in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben N beginnen.
Nachfrist
Eine Nachfrist gemäss Art. 107 OR stellt die ultimative Aufforderung an den Schuldner dar innerhalb einer bestimmten Frist die Leistung zu erbringen.

Natürlicher Konsens
Ein natürlicher Konsens liegt vor, wenn beide Parteien in Bezug auf ihren subjektiven Willen übereinstimmen, auch wenn eine eventuell fehlerhafte Ausdrucksweise zugrunde liegt. Also, wenn beide eigentlich das selbe wollen

Negatives Interesse
Ist das negative Interesse geschuldet, so ist der Gläubiger im Wege des Schadenersatzes so zu stellen, als ob er vom Vertrag nie etwas gehört hätte.

Normativer Konsens
Ein normativer Konsens bezeichnet das Fehlen des gemeinsamen Willens trotz einer gemeinsamen Erklärung. Das kann etwa der Fall sein, wenn es Missverständnisse und Fehler innerhalb der Kommunikation gibt. Also wenn beide das selbe sagen aber nicht meinen.

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