Obligationenrecht

Alle | A B D E F G H I K M N O P S V W Z
Es gibt 4 Namen in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben F beginnen.
Fahrlässigkeit
Ausserachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt.

Fahrlässigkeit (grobe)
Ausserachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt in einem besonders hohen und schweren Mass, wenn elementare Vorsichtsmassnahmen missachtet werden, die jeder Person einleuchten

Fahrlässigkeit (mittlere)
Haftung nur für diejenige Sorgfalt, die der konkrete Schädiger in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt

Fälligkeit
Fälligkeit gemäss Art. 75 OR bedeutet, dass der Gläubiger berechtigt ist, die Leistung zu fordern und der Schuldner leisten muss.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert