Obligationenrecht
Es gibt 9 Namen in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben S beginnen.
Schaden
Der Schaden ist eine unfreiwillige Vermögensverminderung, die in einer Verminderung der Aktiven, (weniger Geld) Vermehrung der Passiven (mehr Schulden) oder in entgangenem Gewinn bestehen kann.
Nach der Differenztheorie wird der Schaden bestimmt, indem der gegenwärtige Stand des Vermögens der Geschädigten mit dem Stand verglichen wird, den das Vermögen ohne das schädigende Ereignis hätte.
(Ausserdem muss angesprochen werden, ob die einschlägige AGL das positive oder negative Interesse abdeckt.)
Scheingeschäft
Rechtsgeschäft, das einem anderen gegenüber mit dessen Einverständnis nur zum Schein vorgenommen wird. Das Scheingeschäft ist nichtig (Art. 18)
Soll damit einen anderen Geschäft verdeckt werden (dissimuliertes Geschäft), so ist das letzter gültig, sofern keine Form-/Inhaltsmängel vorliegen.
(Simuliertes Geschäft)
Sittenwidrigkeit
Sittenwidrig im Sinne von Art. 20 Abs. 1 OR sind Verträge, die gegen die herrschende Moral, d.h. gegen das allgemeine Anstandsgefühl oder gegen die der Gesamtrechtsordnung immanenten ethischen Prinzipien und Wertmassstäbe verstossen.
Stellvertretung direkt
Vertreter handelt auf fremde Rechnung in fremdem Namen. Der Vertretene wird direkt an den Vertrag gebunden.
Stellvertretung indirekt
Vertreter handelt auf fremde Rechnung in eigenem Namen. Der Vertreter wird selbst an den Vertrag gebunden. Keine Stellvertretung i.S.d. Art. 32 ff. OR.
Stückschuld
Nur eine einzige, fest bestimmte, individuelle Sache ist zur Erfüllung der Schuldpflicht geeignet.
Subjektive Wesentlichkeit (Irrtum)
Irrtümlich vorgestellter Sachverhalt als unerlässliche Voraussetzung für Vertragsschlusswille