Obligationenrecht
Es gibt 3 Namen in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben W beginnen.
Werk
Werke sind stabile, mit dem Erdboden direkt oder indirekt verbundene, künstlich hergestellte, d.h. von Menschenhand geschaffene oder angeordnete Gegenstände.
Art. 58 Abs. 1 OR
Widerrechtlichkeit (Art. 19 Abs. 2, 20 Abs. 1 OR)
Widerrechtlich ist ein Vertrag, der gegen zwingende privat- oder öffentlichrechtliche Normen des schweizerischen Rechts verstösst.
Art. 19 Abs. 2, 20 Abs. 1 OR ≠ Art. 41 Abs. 1 OR
Könnt ihr eventuell noch etwas zu den Formvorschriften sagen?
Guten Tag,
Über die Formvorschriften können Sie hier lesen: https://5-minuten-jus.ch/schweizer-recht-zusammenfassungen-uni-basel-or-at-4-unwirksamkeit-von-vertraegen/ 🙂