Obligationenrecht

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Es gibt 3 Namen in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben E beginnen.
Erfüllung
Erfüllung ist Erbringung der geschuldeten Leistung, durch welche die Schuld getilgt wird, nicht aber notwendigerweise das ganze Schuldverhältnis erlischt.

Erklärungsirrtum
Ein Erklärungsirrtum ist die falsche oder fehlende Vorstellung des Erklärenden über die Ausdruckskraft seines eigenen Erklärungsverhaltens. (man meinte etwas und sagte etwas anderes)

Erklärungswille
Wille, den Geschäftswillen einer anderen Person mitzuteilen, damit er die beabsichtigten Rechtswirkungen erzeug. Bei fehlendem Erklärungswille keine Nichtigkeit des Vertrages aber Anfechtbarkeit.

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