Obligationenrecht

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Es gibt 5 Namen in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben H beginnen.
Handlungswille
Handlungswille beschreibt das Bewusstsein zu handeln – fehlend z.B. bei Handlungen im Schlaf, unter Hypnose, unter absolutem Zwang (vis absoluta)

herrschende Lehre (h.L.)
Die Mehrheit der Juristen-Professoren hat die Meinung.

Herrschende Meinung (h.M.)
Die Mehrheit der Juristen hat die Meinung und sie wird auch durch das Bundesgericht so vertreten.

Hilfsperson (Art. 101 Abs. 1 OR)
Jede Person, die mit Wissen und Willen des Schuldners bei der Erfüllung einer Schuldpflicht tätig wird. ≠ Art. 55 Abs. 1 OR

Hilfsperson (Art. 55 Abs. 1 OR)
Personen, die der Weisungs- und Aufsichtsbefugnis des Geschäftsherrn unterstellt sind (Subordinationsverhältnis). ≠ Art. 101 Abs. 1 OR

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