Obligationenrecht
Es gibt 5 Namen in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben H beginnen.
Handlungswille
Handlungswille beschreibt das Bewusstsein zu handeln – fehlend z.B. bei Handlungen im Schlaf, unter Hypnose, unter absolutem Zwang (vis absoluta)
Herrschende Meinung (h.M.)
Die Mehrheit der Juristen hat die Meinung und sie wird auch durch das Bundesgericht so vertreten.
Hilfsperson (Art. 101 Abs. 1 OR)
Jede Person, die mit Wissen und Willen des Schuldners bei der Erfüllung einer Schuldpflicht tätig wird.
≠ Art. 55 Abs. 1 OR
Könnt ihr eventuell noch etwas zu den Formvorschriften sagen?
Guten Tag,
Über die Formvorschriften können Sie hier lesen: https://5-minuten-jus.ch/schweizer-recht-zusammenfassungen-uni-basel-or-at-4-unwirksamkeit-von-vertraegen/ 🙂